Da wir vermehrt Anfragen über Schneidearbeiten erhalten: Bitte beachten Sie die aktuelle Vogelschutzverordnung – Schnittverbot vom 1. März bis einschl. 30.September!
Veröffentlicht am Montag, Jan. 08
Schnittverbot 1. März – 30. September
Da wir vermehrt Anfragen über Schneidearbeiten erhalten: Bitte beachten Sie die aktuelle Vogelschutzverordnung – Schnittverbot vom 1. März bis einschl. 30.September!
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